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BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvF 1/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 23 Abs. 1, Abs. 2 § 29
Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvF 1/57
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
Papierfundstellen
- BVerfGE 8, 47
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvR 1685/14
Ablehnung des Antrags auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
Für eine weitere Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere durch die beantragte Anhörung des Verbandes öffentlicher Banken und des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, sieht der Senat keinen Anlass (vgl. BVerfGE 8, 47 ).